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TMF-Workshop: Juristisches Experten­wissen gebündelt

Rechtsgutachter in mehreren TMF-Projekten diskutieren Ergebnisse und stimmen sich ab

Sieben Personen stehen mit dem Rücken zur Kamera und unterhalten sich.

© artbesouro - stock.adobe.com

In der patienten­orientierten medizinischen Forschung gibt es derzeit verschiedene rechtliche Probleme, die als Hürden gelten und die weitere Entwicklung erschweren. Dazu gehören beispielsweise daten­schutz­rechtliche Fragen ebenso wie Probleme der elektronischen Archivierung von Studien­dokumenten oder Fragen zu einer möglichen Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte für die Forschung. In verschiedenen Projekten der TMF, in denen Konzepte und Instrumente zur Unterstützung medizinischer Forschungs­verbünde erarbeitet werden, hatten sich parallel solche Rechtsfragen ergeben:

Um inhaltliche Gemeinsamkeiten, aber auch mögliche Widersprüche darzustellen, hatte die TMF die Gutachten-Anforderungen aus den verschiedenen Projekten zu einem Sammel­pflichten­heft gebündelt und die Gutachten in größeren Arbeitspaketen an ausgewiesene juristische Experten koordiniert vergeben. Diese betrafen datenschutz­rechtliche Fragen (Gutachten: Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Prof. Dr. Dr. Christian Dierks, Dr. Gerrit Hornung), Fragen zur elektronischen Daten­treuhänder Daten­treu­händer­schaft (Gutachten Prof. Dr. Dr. Christian Dierks), die Problematik der elektronischen Archivierung in klinischen Studien (Gutachten: Dr. Ivo Geis, Prof. Dr. Dr. Christian Dierks) sowie verwertungs­rechtliche Aspekte beim Transfer zwischen Forschung und Versorgung (Gutachten: Prof. Dr. Jürgen W. Goebel). Zusätzlich konnten weitere ausgewiesene Zweitgutachter für Reviews der Gutachten gewonnen werden. Neben den bereits Genannten, die auch untereinander als Reviewer fungierten, waren dies Rechtsanwalt Andreas Jungk und Rechtsanwalt Claus Burghardt (Kanzlei Sträter).

Nach Austausch der Gutachten und Beginn des Review-Prozesses haben sich alle Gutachter im Dezember 2007 in Berlin in einem Workshop der TMF mit den Projektleitern und Verantwortlichen für die entsprechenden TMF-Projekte getroffen und ihre Ergebnisse gemeinsam diskutiert. Wichtige Anregungen wurden aufgenommen. Auf diese Weise konnte ein breiterer Konsens erzielt werden, in den sowohl die Expertise juristischer Lehrstühle als auch die Erfahrung aus der Rechtspraxis erfahrener Kanzleien einging. 

Die abgestimmten Rechtsgutachten werden eine Grundlage für den künftigen Umgang der Forscher mit diesen Fragestellungen sowie gegebenenfalls für Vorschläge an die Politik zur möglichen Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen bilden. Die TMF wird die Gutachten im Laufe des Jahres 2008 veröffentlichen.

Gruppenfoto Hornung et al

Rechtsexperten und Projektverantwortliche diskutierten am 12. Dezember 2007 in Berlin die Gutachten, die im Vorfeld auch wechselseitigen Reviews unterzogen worden waren. V.l.n.r.: G. Hornung (Uni Kassel), P. Schmücker (FH Mannheim), C. Hohloch (TMF), A. Jungk (RA), J. W. Goebel (RAe Goebel & Scheller), A. Roßnagel (Uni Kassel), I. Geiß (RA), S. Jandt (Uni Kassel), S. Wiegelmann (ZKS Köln), C. Burgardt (Anwaltskanzlei Sträter), C. Dierks (Dierks & Bohle Rechtsanwälte), M. Freudigmann (TMF), K. Helbing (Uni Göttingen), K. Pommerening (KN POH), G. Antony (KN Parkinson), J. Drepper (TMF), S. C. Semler (TMF). © TMF e.V.