Mitgliederversam­mlung

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus jeweils einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Forschungsverbund in der TMF zusammen. Satzungsgemäß tagt sie einmal pro Jahr.

Über die Versammlung

Zentrales Entscheidungsorgan in der TMF ist die Mitglieder­versammlung, die die strategische Steuerung an einen neunköpfigen Vorstand aus ihren Reihen delegiert. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche und jedes assoziierte Mitglied eine Stimme. Bei der Mitgliederversammlung der TMF e. V., die am 3. April 2025 im Anschluss an den TMF-Jahreskongress in Freiburg stattfand, stellte der amtierende TMF-Vorstands­vorsitzende Prof. Dr. Rainer Röhrig die Schwerpunkte der TMF-Gremienarbeit vor.

Die Mitglieder der TMF – darunter zahlreiche von der Bundesregierung geförderte Verbundforschungsprojekte, Einrichtungen der deutschen Universitätsmedizin, klinische Studienzentren, aber auch außeruniversitäre Forschungsinstitute wie die Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung (DZG) – genehmigten im Rahmen der Mitgliederversammlung den Jahreswirtschaftsplan 2025 und entlasteten den Vorstand für das Geschäftsjahr 2024, nachdem die Rechnungsprüfer dem Verein eine ordnungsgemäße Buchführung und Verwaltung attestiert hatten.


Aufgaben

  • Stellungnahme zu Empfehlungen des Vorstands hinsichtlich der Strategie des Vereins zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele und die Aufstellung eines übergeordneten Maßnahmekatalogs
  • Genehmigung des Jahreswirtschaftsplans
  • Entgegennahme und Feststellung des Jahresrechen­schaftsberichts
  • Entlastung des Vorstands auf der Basis des Jahres­rechenschaftsberichts des Vorstands
  • Wahl der Mitglieder des Vorstands
  • Festlegung der Mitgliedsbeiträge und den Beschluss der Beitragsordnung
  • Wahl der Mitglieder des Beirats und weiterer Mit­glieder des Rats „Öffentliche Förderer“
  • Beschlüsse über Vorlagen des Vorstands oder des Beirats
  • Beschlüsse über Änderung der Satzung und Auf­lösung des Vereins