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Pilot­phase des Infor­mations­systems Ver­sorgungs­daten startet im Februar 2014

Forscher loten beim TMF-Forum Versorgungsforschung Möglichkeiten und Grenzen der Sekundärdatennutzung aus – Veranstaltung wird wiederholt

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„Mitte Februar 2014 startet das neue Informationssystem Versorgungsdaten des DIMDI mit einer Pilotphase“, kündigte Dr. Jochen Dreß, fachlicher Leiter des Informationssystems Versorgungsdaten (Datentransparenz) beim DIMDI im Rahmen des TMF-Forums Versorgungsforschung  am 30. Januar 2014 in Berlin an. Erstmals können dann aggregierte Versorgungsdaten über alle gesetzlichen Krankenkassen hinweg für Analysen verfügbar gemacht werden. Dies ist insbesondere für die Versorgungsforschung ein bedeutsamer Schritt. In der mit 175 Teilnehmern seit Wochen ausgebuchten Veranstaltung stellte Dreß den Datensatz und das Datenzugangsverfahren vor. Versorgungsforscher ergänzten dies unter anderem um ihre Einschätzungen zu Nutzen und Grenzen der neuen Möglichkeiten.

Mit der Datentransparenzverordnung vom 10. September 2012 hat das DIMDI die Aufgabe erhalten, einem definierten Nutzerkreis die Analyse von Daten zu ermöglichen, die die Krankenkassen bereits seit längerem für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) an das Bundesversicherungsamt liefern. Die Daten werden pseudonymisiert übermittelt und beim DIMDI unter strenger Beachtung des Datenschutzes für wissenschaftliche Analysen vorbereitet. Dr. Jochen Dreß wies darauf hin, dass sich aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Berichtszeiträume dabei ein Zeitverzug von vier Jahren von der Datenerfassung bis zur Bereitstellung der Daten beim DIMDI ergibt.
Wissenschaftlichen Wert werden die Daten insbesondere haben, wenn sie zur Einschätzung der Prävalenz von Erkrankungen oder zur Versorgungslage auf nationaler Ebene oder als Referenzdaten zur Bewertung der Ergebnisse aus der Analyse von Daten einzelner Krankenkassen herangezogen werden. Darüber hinaus wird das DIMDI zu einem späteren Zeitpunkt ergänzend Routineauswertungen bereitstellen. Unter anderem um solche Routineauswertung bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zu realisieren, sind Veranstaltungen wie das TMF-Forum Versorgungsforschung von großem Wert. Können doch hier die Anforderungen an solche Analysen gemeinsam diskutiert und entwickelt werden. Individuelle Analysen werden während der Pilotphase in Form einer kontrollierten Datenfernverarbeitung auf Basis von SQL möglich sein. Wenn die erste Ausbaustufe des Informationssystems im zweiten Quartal dieses Jahres realisiert ist, können Datenauswertungen auch durch das DIMDI auf Basis übermittelter Fragestellungen erfolgen. In der zweiten Ausbaustufe wird es die Möglichkeit geben, an einem Gastarbeitsplatz in den Räumen des DIMDI pseudonymisierte Einzeldatensätze zu analysieren. Voraussetzung ist, dass das Ziel der Auswertung nicht durch eines der anderen Bearbeitungsverfahren erreicht werden kann. Des Weiteren können mit Ausbaustufe 2 Auswertungen auch mit SAS erfolgen.

 

Erfahrungen mit dem Antragsverfahren im Herbst 2014 diskutieren

Das Antragsverfahren ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der datenschutzrechtlichen Anforderungen sehr stark formalisiert und dürfte für die Nutzer mit einem recht hohen Aufwand verbunden sein. So müssen für die kontrollierte Datenfernverarbeitung bereits mit dem Antrag die Auswertungsskripte (SQL, Oracle 11g) eingereicht werden. Nur auf dieser Basis kann eine gesetzeskonforme inhaltliche Prüfung erfolgen. Jeder Antrag wird im Einzelfall geprüft und bewertet, erklärte Dr. Jochen Dreß. Die Bewertungskriterien sind zunächst recht hoch angesetzt worden, um einen schnellen Start des Informationssystems zu ermöglichen und die Prüfungen für die Datenauswertungsstelle des DIMDI handhabbar zu machen. „Derzeit ist noch völlig unklar, mit welchen und wie vielen Anträgen überhaupt zu rechnen ist. Wir werden uns den geeigneten Prüfkriterien über die Zeit annähern“, so Dreß. Es sei bereits jetzt ein weiteres TMF-Forum für Herbst 2014 in Planung, in dem die Erfahrungen aus den ersten Anträgen gemeinsam ausgewertet und diskutiert werden sollten.
Antragsteller sollen innerhalb von drei Monaten einen Bescheid erhalten, allerdings sieht das Gesetz die Möglichkeit der Verlängerung von jeweils vier Wochen für das DIMDI vor. Die Gebührenordnung wird derzeit vom Bundesministerium für Gesundheit ausgearbeitet und in den nächsten Tagen zur Kommentierung veröffentlicht. Tritt diese dann in Kraft, wird sie rückwirkend für alle vorher eingereichten Anträge gelten.

Schubert DIMDI TMF Forum Versorgungsforschung 2014

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Trans­parenz über die Gesund­heits­ver­sor­gung herstellen

In ihrer Einführung zu den Möglichkeiten und Grenzen der Sekundärdatennutzung machte Dr. Ingrid Schubert, Leiterin der PMV forschungsgruppe an der Universität zu Köln, deutlich, dass mit dem Begriff Sekundärdaten sehr Unterschiedliches gemeint sein kann. Grundsätzlich gehe es um die wissenschaftliche Analyse von Daten, die primär für andere Zwecke erhoben wurden. Bei den so genannten „DaTraV-Daten“ handele es sich um Prozessdaten, also um administrative Daten, die zu Abrechnungszwecken übermittelt werden. Die Daten könnten beispielsweise dazu beitragen, Transparenz über die Gesundheitsversorgung in Deutschland herzustellen, neue Versorgungskonzepte zu evaluieren oder Krankheitskosten zu ermitteln.
Bei der Interpretation der Ergebnisse müssten allerdings die Stärken und Schwächen der DaTraV-Daten einbezogen werden. Grenzen sehe sie beispielsweise darin, dass hier nur Daten von gesetzlich Krankenversicherten und lediglich GKV-erstattete Leistungen erfasst seien, so Schubert. Die wünschenswerte Verknüpfung mit anderen Routinedaten sei schwierig, aber machbar.

Arndt TMF Forum Versorgungsforschung 2014

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Aus­wertungen zur 30-Tage-Mortalität bei Schlag­anfall nicht möglich

PD Dr. Volker Arndt berichtete als Vertreter des Bundesversicherungsamtes (BVA), welche Prüfungen und Veränderungen das BVA an den von den Krankenkassen übermittelten Daten vornimmt. Dabei erläuterte er, dass das BVA zwar nur die Daten von etwa 80 schwerwiegenden Krankheiten (= ca. 4.000 Diagnosen) für die Berechnung des Morbi-RSA heranziehe, der DaTraV-Datenkörper jedoch alle ambulanten und stationären Diagnosen enthalte. Bei der Planung wissenschaftlicher Analysen müsse allerdings berücksichtigt werden, dass alle inzidenten Fälle eines Jahres, die im Folgejahr aufgrund von Tod, Auswanderung, Wechsel in Private Krankenversicherung oder freie Heilfürsorge nicht mehr GKV-versichert sind, in den DaTraV-Daten nicht erscheinen, da sie für die Berechnung des Morbi-RSA nicht herangezogen und entsprechend von den Krankenkassen nicht übermittelt werden. Dies bedeute, dass man beispielsweise mit den Daten keine Auswertung zur 30-Tage-Mortalität bei Schlaganfall vornehmen könne.
Die formale Qualität der Daten sei insgesamt sehr gut, so liege der Ausschluss nach verschiedenen Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei unter 0,01 Prozent. Bei der inhaltlichen Qualität gebe es allerdings Einschränkungen, es sei mit Under- und Overreporting sowie Missklassifikationen zu rechnen. Eine interne projektspezifische Validierung ist daher dringend empfohlen.

Abbas DIMDI TMF Forum Versorgungsforschung 2014

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Viele Faktoren beein­flussen die Prä­valenz

Da sich aus einer Diagnose nicht per se auf eine Erkrankung schließen lasse, empfahl Dr. Sascha Abbas (PMV forschungsgruppe, Universität zu Köln) zur internen Validierung der Diagnosen  weitere Angaben aus den Routinedaten, z.B. spezifische Verordnungen, heranzuziehen. Für die Schätzung der Inzidenz müsse beachtet werden, dass in den Routinedaten keine direkte Angabe enthalten sei, ob die Krankheit neu aufgetreten sei oder schon länger bestanden hat.
Außerdem sei es entscheidend, die verschiedenen Faktoren in Betracht zu ziehen, die die Prävalenz von Erkrankungen beeinflussen können: Neben einem Anstieg der Neuerkrankungen spielten beispielsweise auch längere Krankheitsdauer, besseres Überleben oder eine verbesserte Früherkennung eine Rolle. In den Routinedaten spiegeln sich darüber hinaus auch das Kodierverhalten der Ärzte, Voreinstellungen in den Praxissoftwaresystemen oder auch eine erhöhte gesellschaftliche Aufmerksamkeit für bestimmte Erkrankungen wider. Auch dies sollte bei der Planung einer Auswertung beachtet werden.  

Gruppenfoto Referenten DIMDI TMF Forum Versorgungsforschung 2014

Die Referenten und Veranstalter des Forums Versorgungsforschung (v.l.n.r.): Prof. Dr. Walter Lehmacher (Institut für Medizinische Statistik, Informatik und Epidemiologie, Universität zu Köln), Kerstin Bockhorst (TMF e. V.), Dr. Ingrid Schubert (PMV forschungsgruppe, Universität zu Köln), Dr. Sascha Abbas (PMV forschungsgruppe, Universität zu Köln), PD Dr. Falk Hoffmann (Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen), Dr. Jochen Dreß (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information), PD Dr. Volker Arndt (Bundesversicherungsamt), Dr. Enno Swart (Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie, Universität Magdeburg), Sebastian C. Semler (TMF e. V.). © TMF e.V.

Hoffmann DIMDI TMF Forum Versorgungsforschung 2014

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Arznei­mittel­daten ent­halten keine Life­style-Medi­kamente

Bei der Auswertung von Arzneimitteldaten ist zu beachten, dass nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in den Routinedaten der Krankenkassen in der Regel nicht enthalten sind. Darauf wies PD Dr. Falk Hoffmann (Zentrum für Sozialpolitik, Universität Bremen) hin. Es sei mit einer Untererfassung zu rechnen. Noch komplizierter wird es durch den Umstand, dass einzelne Arzneimittel in Abhängigkeit von Indikation oder Dosierung mal verschreibungspflichtig mal nicht-verschreibungspflichtig seien. Lifestyle-Medikamente oder auf Privatrezept verordnete Arzneimittel sind nicht in den Arzneimittelroutinedaten und somit auch nicht in den DaTraV-Daten enthalten.
Nicht-Fertigarzneimittel, zu denen beispielsweise parenterale Lösungen wie kostenintensive Zytostatika gehören, sind bis 2009 unter einer nicht weiter differenzierten Sonder-PZN (PZN = Pharmazentralnummer) kodiert worden, so dass den Routinedaten aus dieser Zeit keine Informationen zu den enthaltenen Fertigarzneimitteln und Dosierungen entnommen werden können. Allerdings sei dies, wie Hoffmann erläuterte, mit der 15. AMG-Novelle geändert worden: Ab 2010 werden die PZN der verwendeten Fertigarzneimittel sowie die jeweiligen Wirkstoffmengen übermittelt.  

Dialog wird fortgesetzt

Sowohl auf Seiten des DIMDI als auch auf Seiten der Forscher besteht der Wunsch, den Austausch über das Datentransparenzverfahren fortzusetzen. Dazu wird die TMF im Herbst 2014 erneut zu einem Forum Versorgungsforschung einladen, in dem die ersten Datennutzer über ihre Erfahrungen berichten sollen.

Aufgrund des hohen Interesses an der aktuellen Veranstaltung, zu der eine große Zahl von Interessenten aufgrund räumlicher Begrenzung nicht mehr zugelassen werden konnten, plant die TMF in Abstimmung mit den Referenten eine Wiederholung. Wie Prof. Dr. Walter Lehmacher und Sebastian C. Semler als Vertreter der TMF ankündigten, wird das TMF-Forums zum Thema „Forschen mit Routinedaten“ voraussichtlich am 25. März 2014 in Berlin erneut stattfinden können.

Swart DIMDI TMF Forum Versorgungsforschung 2014

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Metho­discher Mindest­standard für die Sekundär­daten­analyse

Die Nutzungsordnung des DIMDI für die Analyse der DaTraV-Daten enthält unter anderem einen Hinweis auf die Leitlinien „Gute Praxis Sekundärdatenanalyse“ (GPS), die von der AGENS, einer Arbeitsgruppe der Fachgesellschaften DGSMP und DGEpi, erarbeitet worden sind. Dr. Enno Swart (Institut für Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie, Universität Magdeburg) stellte die GPS als Orientierungsrahmen und methodischen Mindeststandard für die Auswertung von Sekundärdaten vor.
Die insgesamt elf Leitlinien reichten von Fragen der Ethik über die Studienplanung und Datenhaltung bis hin zu Public Health-Aspekten. Die GPS werde in Verantwortung der AGENS regelmäßig weiterentwickelt. Verfügbar ist das Dokument unter anderem online unter www.DGEpi.de.