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Die Krise als Chance: Corona-Pan­demie zeigt den Be­darf einer konse­quenten Digi­tal­isierung des Gesund­heits­wesens auf

Rund 600 Expertinnen und Experten tauschen sich auf dem Nationalen Digital Health Symposium 2020 darüber aus, wie der Digitalisierungsprozess nachhaltiger und schneller gestaltet werden kann

Nationales Digital Health Symposium 2020

Das 16. Nationale Digital Health Symposium 2020 - am 16. Dezember in Berlin. © TMF e.V.

Die Corona-Krise beschleunigt den digitalen Strukturwandel des Gesundheitswesens in Deutschland und zeigt zugleich Versäumnisse aus der Vergangenheit auf. Alle Akteure des Sozialsystems sind mehr denn je dazu bereit, die Digitalisierung nachhaltig voranzutreiben. Dabei muss der Mehrwert für die einzelnen Stakeholder jedoch stärker in den Fokus rücken, um die Diskussion zum Nutzen der Digitalisierung in breitere Kreise der Bevölkerung hineinzutragen, lautet die Bilanz der Webkonferenz zum Nationalen Digital Health Symposium 2020, welches am 16. Dezember 2020 in Berlin stattfand.

Gundula Roßbach

Gundula Roßbach, Vorsitzende der GVG und Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. © TMF e.V.

Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung und der Leistungserbringer, aus Politik und Forschung, Branchenverbänden und Start-Ups diskutierten unter dem Leitmotiv „Die Krise als Chance: Nachhaltige Digitalisierung im Gesundheitssystem“. Rund 600 Interessierte verfolgten die live aus dem Haus der Bundespressekonferenz übertragene Veranstaltung. Vor dem Hintergrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft legten die Veranstalter GVG e. V. und TMF e. V. in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf die europäische Ebene. Referentinnen und Referenten unter anderem aus Schweden und Israel boten einen Blick über den nationalen Tellerrand. Kooperationspartner der Veranstaltung war 2020 erstmalig die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Die Möglichkeiten, die Digitalisierung bietet, nehmen weiter exponentiell zu. Ohne die Nutzung der vielen digitalen Optionen wäre Deutschland bisher weniger gut durch die COVID-19 Pandemie gekommen. „Doch klar ist auch, da geht noch mehr“, so Gundula Roßbach, Vorsitzende der GVG und Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund. Mit Blick auf das Gesundheitswesen stehe zudem ein hohes Gut im Vordergrund. Die Digitalisierung müsse ein „Mehr“ an Gesundheit erbringen. „Damit dies gelingt, gilt es, den Prozess mit allen beteiligten Akteuren gemeinsam zu gestalten“, sagte Roßbach weiter.

Prof. Dr. Michael Krawczak

Prof. Dr. Michael Krawczak, Vorstandsvorsitzender der TMF. © TMF e.V.

„In der Corona-Pandemie mussten Entscheidungen über Tausende von Menschenleben und Hunderttausende von Existenzen auf der Grundlage unzulänglicher und häufig gänzlich fehlender Daten getroffen werden. Daraus ergibt sich der Auftrag, die Chancen der Digitalisierung für einen beschleunigten und umfassenderen Austausch medizinischer Daten zu nutzen, um diese und zukünftige Krisen besser zu bewältigen“, resümierte Prof. Dr. Michael Krawczak, Vorstandsvorsitzender der TMF, auf dem Nationalen Digital Health Symposium. Die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise sei eine „Missing Data“-Krise.

Krawczak betonte:

Komplexe mathematische Modelle können Entscheidern in Politik und Verwaltung helfen, den weiteren Pandemieverlauf besser einzuschätzen, die Aussagekraft solcher Modelle hängt aber maßgeblich vom Umfang und von der Qualität der ihnen zugrundeliegenden Daten ab.

Dr. Gottfried Ludewig

Dr. Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit. © TMF e.V.

Auf dem Weg zum Europäischen Gesundheitsdatenraum

Pandemien machen nicht an Staatsgrenzen halt. Daher ist es wichtig, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Forschende europaweit oder sogar weltweit zusammenarbeiten und Daten schnell und verlässlich austauschen können. Dr. Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit, zeigte sich in seinem Grußwort als großer Verfechter des europäischen Gesundheitsdatenraumes. Die Herausforderungen einer europäischen Vernetzung sind auch eines der Hauptthemen der Ende Dezember 2020 geendeten deutschen Ratspräsidentschaft. Er betonte in seinem Videostatement, dass Digitalisierung keine Worthülse sei, sondern ganz konkret die Gesundheitsversorgung der Menschen verbessere.
 

Auf dem Weg zum Europäischen Gesundheitsdatenraum: Positionierung und Ausgestaltung eines Europäischen Gesundheitsdatenraumes

„Unsere Vision ist es, die Forschung - also die Gesundheit von morgen - zu stärken, indem wir die elektronische Patientenakte in Deutschland einführen und Schritt für Schritt forschungskompatibel weiterentwickeln“, erläuterte Dr. med. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik. Durch die Corona-Pandemie haben die Bürgerinnen und Bürger mehr Vertrauen in die Digitalisierung von Gesundheitsdaten gewonnen, was der Umsetzung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums einen großen Schub geben wird. Vorher sind jedoch noch Hindernisse in der Dateninteroperabilität zu überwinden sowie ein klares Verständnis zum Umgang mit Gesundheitsdaten, beispielsweise hinsichtlich Datenschutz, Datenethik und Datensicherheit, zu entwickeln.

Der Einbezug der Bürgerinnen und Bürger ist essentiell, um das notwendige Vertrauen in einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zu schaffen. Durch die Pandemie erkennen die Menschen zunehmend die Wichtigkeit der Datennutzung für Zwecke, die das Gemeinwohl unterstützen. Prof. Dr. Barbara Prainsack von der Universität Wien betonte, dass Vor- und Nachteile der Datennutzung durch offene und ehrliche Kommunikation jederzeit benannt werden müssten, um das Vertrauen der Bevölkerung nicht zu verlieren. Durch die Pandemie haben wir gelernt, dass wir uns nicht nur um technische Interoperabilität bemühen müssen, sondern auch um soziale Interoperabilität.
 

Auf dem Weg zum Europäischen Gesundheitsdatenraum: Pandemien im vernetzten Austausch begegnen

Die Einführung des Intensivregisters bei der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sei ein gutes Beispiel dafür, welche Bedeutung einem europäischen Gesundheitsdatenraum künftig zukommen kann. Täglich erfasst das DIVI-Intensivregister die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. Das Register ermöglicht es in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Dadurch werden Public-Health-Entscheidungen auf tagesaktueller Datengrundlage möglich, erläuterte Linus Grabenhenrich, stellvertretender Leiter der Abteilung Methodenentwicklung und Forschungsinfrastruktur beim Robert Koch-Institut (RKI).

Prof. Dr. Gernot Marx, Präsident der DIVI, wünschte sich deshalb auch, dass man das Programm international ausrollt. Dafür fehlen jedoch die technischen Voraussetzungen sowie klare Definitionen bezüglich der semantischen Interoperabilität. Prof. Dr. Marxzeigte sich in der Paneldiskussion optimistisch, dass das DIVI-Register europäisiert werde könne. Für Europa sei es eine riesige Chance, aus der Krise zu lernen, um besser für die nächste Pandemie gerüstet zu sein.

Linus Grabenhenrich

Linus Grabenhenrich, stellvertretender Leiter der Abteilung Methodenentwicklung und Forschungsinfrastruktur beim Robert Koch-Institut (RKI). © TMF e.V.

COVID-19 als Beschleuniger des Austauschs digitaler Gesundheitsdaten?

Ob die COVID-19-Pandemie den Austausch digitaler Gesundheitsdaten beschleunigt - Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, zeigte sich vorsichtig. Die Frage sei, ob die Einführung digitaler Anwendungen wie der Elektronischen Patientenakte unter Pandemie-Bedingungen wirklich gelingen könne. Erst ausgereift seien sie Ärzten und anderen Anwendern in der Praxis von Nutzen. Bis das soweit sei, vergehe noch immer zu viel Zeit. Auch hätten nicht alle Patienten ein passendes Endgerät. Zudem sei hinreichender Datenschutz Voraussetzung für die Akzeptanz digitaler Dienstleistungen.

Sebastian C. Semler

Sebastian C. Semler, Geschäftsführer der TMF. © TMF e.V.

Interoperabilität weiter gedacht: Agilität und Planbarkeit

Soll eine eindeutige Definition und Umsetzung von Interoperabilität erreicht werden, ist es zwingend erforderlich, dass sich alle Akteure, die das gleiche Ziel anstreben, transparent untereinander abstimmen und intensiv miteinander kooperieren, zeigte sich Dr. med. Bernhard Tenckhoff von der  Kassenärztlichen Bundesvereinigung überzeugt.

TMF-Geschäftsführer Sebastian C. Semler hob die Rolle der Medizinischen Forschung als Impulsgeber und Innovator für Standardisierung im Gesundheitswesen hervor. Dazu seien der Auf- und Ausbau entsprechender Kompetenzen und die tatsächliche Implementierung der Standards in das Gesundheitssystem  Deutschlands zu fördern und zu evaluieren. Kompetenzkonflikte und Doppelzuständigkeiten müssten dabei vermieden werden.

Zusammen mit den Anwendern sollte die Bereitstellung internationaler Terminologien für Deutschland so ausgestaltet werden, dass eine leichte und präzise Anwendung national standardisiert ermöglicht werden kann, ohne die Endanwender zusätzlich zu belasten, riet Dr. Stefanie Weber, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
 

Das Potential der sektorübergreifenden ePA für Qualität und Versorgungsinnovation

Die Corona-Pandemie zeigt es deutlicher denn je: Das deutsche Gesundheitswesen muss im Hinblick auf die Digitalisierung im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern rasch aufholen, zeigte sich Christian Hälker vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) überzeugt. Dazu müsse der Gesetzgeber jedoch die Regulatorik im Gesundheitswesen zurückfahren und Wege ermöglichen, um die Elektronische Patientenakte im Rahmen des Wettbewerbs weiterzuentwickeln. Nur so könnten innovative Versorgungsformen schnell ihren Weg in die medizinische Versorgung finden.

Das gehe jedoch nicht ohne Interoperabilität, stellte Nino Mangiapane, Kassenärztliche Bundesvereinigung, fest. Fehle diese Voraussetzung, werde es weder funktionsfähige Patientenakten, noch professionelle Kommunikationssysteme noch die Möglichkeit geben, aus den Daten zu lernen und die Versorgung noch besser zu machen.
 

Durchbruch der Videosprechstunde bei Versicherten und Ärzten

Die Corona-Pandemie hat die Videosprechstunde nach Einschätzung von Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband um Jahre vorangebracht. Der Online-Kontakt mit dem Arzt könne die medizinische Versorgung sinnvoll ergänzen und werde auch nach der Krise Bestand haben. Voraussetzung seien allerdings stabile Internetverbindungen deutschlandweit ebenso wie ein sicheres Austauschformat. Einerseits.

Andererseits gab Dr. med. Leonor Heinz von der    Koordninierungsstelle DESAM-ForNet zu bedenken: „Ob per Video oder live: Für gute Medizin braucht es einen festen ärztlichen Ansprechpartner, der den Patienten kennt.“ Wer Patientinnen und Patienten auch per Video betreue, müsse von unnötigen bürokratischen Pflichten befreit werden. Dr. Heinz regte außerdem an, das derzeit geltende Abrechnungssystem zu überdenken: Ärzte, die die „wirklich Kranken“ versorgten, sollten nicht benachteiligt werden.

Dr. Sabine Richard

Dr. Sabine Richard vom AOK-Bundesverband. © TMF e.V.

Daten für das lernende Gesundheitssystem von Morgen

Digitale, strukturiert vorliegend Gesundheitsdaten bieten laut Dr. Siegfried Throm vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller großes medizinisches Potenzial: Sie können die Entwicklung und Anwendung neuer Therapien beschleunigen und sicherer machen. Bei digitalen Gesundheitsdaten sei der Datenschutz gewahrt. Es gehe nicht um individuelle, sondern anonymisierte Gesundheitsdaten bei großen Fallzahlen.

Zuerst sei aber wichtig, die mit Blick auf digitale Anwendungen und Datenabgabe  mehrheitlich skeptische deutsche Bevölkerung von deren Ziel und Zweck zu überzeugen. Dies könne nur durch maximale Transparenz gelingen, so Prof. Dr. Roland Eils vom  Berlin Institute of Health.
 

Eckpunkte einer KI-Praxis im Gesundheitswesen

Dr. Bodo Liecker, Vorsitzender der GVG-Facharbeitsgruppe Digitalisierung  und eHealth, betonte, dass Künstliche Intelligenz, die der Diagnosestellung diene, den patientenrelevanten Nutzen unter Beweis stellen müsse. Die Entscheidungshoheit in Gesundheitsfragen müsse weiter bei den Patientinnen und Patienten sowie den Behandlern bleiben. So laute eine der zentralen Forderungen aus dem Mitte 2020 veröffentlichten GVG-Eckpunktepapier zur Künstlichen Intelligenz. Verantwortungslücken seien durch die Anpassung des Haftungsrechts zu schließen.
 

Vertrauenswürdige KI: Der europäische Weg

„Entwicklungen und Maßnahmen zur Künstlichen Intelligenz müssen europäisch ausgerichtet sein“, forderte Andreas Kassner vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg). Es seien Prozesse zu definieren, wie Daten gewonnen werden und wo die Verantwortlichkeiten für die Qualitätskontrolle liegen sollen.

Noch gebe es aber in Deutschland „wahrscheinlich so viele verschiedene Systeme und Datenformate wie Krankenhäuser“, stellte Prof. Dr. Hannah Bast, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, fest. Das mache  einen Austausch der Daten in der Praxis oft unmöglich. Auch fehlende Technikkompetenz in der Politik erkläre zu einem großen Teil den digitalen Stillstand bzw. den extrem langsamen Fortschritt in vielen Bereichen. Das Zusammenführen von Daten in große Datensätze sei aber eine Grundvoraussetzung für viele Methoden der Künstlichen Intelligenz.

In dieser Hinsicht sei die öffentliche Debatte noch zu sehr emotional aufgeladen, gab Marco-Alexander Breit aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu bedenken. Daher sei es notwendig, Künstliche Intelligenz so zu regulieren, dass Vertrauen und Akzeptanz in der Bevölkerung in digitale Methoden und Anwendungen wachsen könne, gleichzeitig aber Innovationen nicht blockiert würden.

Datenschutz, Patientenemanzipation und Folgenabschätzung eines digitalisierten Gesundheitssystems

Ein Code of Conduct für den Europäischen Gesundheitsdatenraum

Dr. Michaela Mayrhofer von europäischen Biobankennetzwerk BBMRI-ERIC stellte einen Code of Conduct für die Nutzung persönlicher Daten in der Gesundheitsforschung für den europäischen Gesundheitsdatenraum vor, an dem BBMRI-ERIC bereits seit drei Jahren arbeitet. Dabei haben sich drei Hauptthemen herauskristallisiert: der rechtliche Aspekt der Einwilligung, die Anonymisierung der Daten sowie die Überwachung der Einhaltung der definierten Regeln. Ziel sei es, gesetzlichen Vorgaben in Handlungsoptionen zu übersetzen. Eine der größten Herausforderungen war es, ein gemeinsames Verständnis für eine Terminologie zu finden.
 

Einen vertrauensvollen rechtlichen Rahmen für Gesundheitsdaten schaffen

Der Rechtsrahmen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten Deutschland ist vielfältig, unübersichtlich und in mancher Hinsicht widersprüchlich. Dieser unübersichtliche Zustand führt dazu, dass die Anforderungen von Datenschutz und Patientengeheimnis oft nicht gekannt und missachtet würden. Eine Rechtsharmonisierung sei dringend nötig, forderte Dr. Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. Die Coronakrise habe die Notwendigkeit einer Europäisierung des Gesundheitsrechts deutlich gemacht.

Der Einbezug der Bürgerinnen und Bürger ist essentiell, um das notwendige Vertrauen in einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zur Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken zu schaffen. Die Einwilligung der Patientinnen und Patienten sei Grundvoraussetzung, um medizinische Daten für die Forschung nutzen zu können. Mit der breiten Einwilligung auf Basis der EUDSGVO der Medizininformatik-Initiative spiele Deutschland beim Thema Consent jetzt ganz vorn mit, so Prof. Dr. Dr. Daniel Strech vom Berlin Institute of Health. Der Consent sei eine wichtige Säule der Patientenautonomie.
 

Welche Ansprüche haben Patientinnen und Patienten an den Nutzen digitaler Patientenakten und -Gesundheitsanwendungen?

Jan Kuhlmann, Vorsitzender des Vereins Patientenrechte und Datenschutz, betonte, dass die Digitalisierung kein Selbstzweck sein dürfe und der Fokus der Diskussion sich stärker auf die Patientenrechte richten müsse. Der Patient sollte in der elektronischen Patientenakte die Hoheit über seine Daten haben, so Kuhlmann. Weiterhin müsse die Möglichkeit gestärkt werden, dass Patientinnen und Patienten die Daten selbst verwalten und entscheiden, wer welche Informationen einsehen kann.

Annemieke Ålenius

Annemieke Ålenius von der Swedish eHealth Agency. © TMF e.V.

Stresstest: Digital Health-Strategien und COVID-19

Einen Blick über den nationalen Tellerrand boten Gastrednerinnen und -redner aus Schweden und Israel. Die Erfahrungen und ersten Schlüsse aus der COVID-19-Pandemie ähneln denen der deutschen Expertinnen und Experten. Die besten digitalen Gesundheitsanwendungen nützten nur dann etwas, wenn die Menschen Vertrauen in deren Sicherheit hätten, zeigte sich Annemieke Ålenius, Swedish eHealth Agency, überzeugt. Man müsse mit Patienten und Medizinern im Gespräch bleiben und über den Nutzen der Datenspeicherung aufklären.

Ähnlich sah es Ofir Marer vom Ministerium für Gesundheit des Staates Israel. Es sei wichtig, nationale Strategien zu entwickeln, die die Organisationen des Gesundheitswesens, die Politik, die Wissenschaft und die Öffentlichkeit einbeziehen. Auf den Punkt gebracht: „Aus der Krise lernen, Strategien anpassen, handeln“.

Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wo die Schwachstellen des deutschen Gesundheitssystems liegen. Unabhängig vom derzeitigen COVID-19-Krisengeschehen muss Deutschland in der Digitalisierung aufholen, um für zukünftige Krisen besser gewappnet zu sein. Die COVID-Krise hat deutlich gezeigt, wie notwendig ein interoperables Gesundheitssystem ist, in welchem Gesundheitsdaten über IT-Systeme und Institutionen hinweg ausgewertet und nachgenutzt werden können. Interoperabilität ist eine Grundvoraussetzung dafür. Hier gibt es großen Nachholbedarf, der mit einer größeren Geschwindigkeit des digitalen Wandels einhergehen muss.

 

Über die GVG

Die Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) repräsentiert das System der sozialen Sicherung in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1947 ist die GVG das zentrale Diskussionsforum für die stetige Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit in Theorie und Praxis. Kernbereiche der Arbeit sind die Entwicklung von Konsenspositionen zu aktuellen Entwicklungen, wichtigen Reformfragen und zukünftigen Herausforderungen. Nahezu alle relevanten Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit sind in der GVG organisiert.

Über die TMF e.V.

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Die TMF ist die Dachorganisation für die medizinische Verbundforschung in Deutschland. Sie ist die Plattform für den interdisziplinären Austausch und die projekt- wie standortübergreifende Zusammenarbeit, um gemeinsam die organisatorischen, rechtlich-ethischen und technologischen Probleme der modernen medizinischen Forschung zu identifizieren und zu lösen. Die Lösungen reichen von Gutachten, generischen Konzepten und IT-Anwendungen über Checklisten und Leitfäden bis zu Schulungs- und Beratungsangeboten. Die TMF stellt diese Lösungen frei und öffentlich zur Verfügung.