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BMBF-Richtlinie: För­derung von Vor­haben zum Themenfeld „KMU-inno­vativ: Medizin­tech­nik“

Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Zuwendungszweck die Förderung von Vorhaben der Forschung und Entwicklung zu innovativen medizintechnischen Lösungen ist, in denen mehrere Partner aus Industrie, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung zu­sammenarbeiten. Durch die Bündelung der fachlichen Expertise in den Verbundprojekten soll ein zügiger Transfer der Ergebnisse in die medizinische Praxis gewährleistet werden.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Kooperation mit Forschungseinrichtungen und klinischen Partnern zur Erforschung innovativer medizin­technischer Lösungen, die einen medizinischen Versorgungsbedarf adressieren, signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen und geeignet sind, die Positionierung des oder der am Verbund beteiligten KMU zu stärken.

Gefördert werden wissenschaftlich-technische Arbeiten in Bezug auf die zu erforschende medizintechnische Lösung sowie deren Integration in den betreffenden Behandlungspfad. Des Weiteren sind mit Blick auf die medizintechnische Lösung präklinische In-vivo-, In-vitro- oder In-silico-Untersuchungen sowie wissenschaftlich-klinische Studien nach ärztlichem Berufsrecht förderfähig.

Quelle: BMBF