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BMBF veröffentlicht Richt­linie zur För­de­rung von For­schungs­vor­ha­ben „Platt­form Pri­vat­heit – Bür­ger­innen und Bür­ger bei der Wahr­neh­mung des Grund­rechts auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung un­ter­stüt­zen“

Einreichungsfrist für Projektskizzen in elektronischer Form ist der 8. April 2022

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Die Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben „Plattform Privatheit – Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen“ soll zu einer sicheren Datennutzung beitragen, indem durch Digitalisierung getriebene, aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen analysiert werden. Grundrechtskonforme Entwicklungsansätze sollen einen sicheren und souveränen Umgang mit Daten ermöglichen.

Mittel- bis langfristig soll so ein Standortvorteil für Deutschland und Europa erreicht und die hiesige traditionelle Sensibilisierung für Themen wie Datenschutz und Privatheit für neue Geschäftsmodelle („Datenschutz als Innovationstreiber“) und wirtschaftliches Wachstum genutzt werden. Dieser europäische Weg der Digitalisierung soll so zu wirtschaftlicher Prosperität, gesellschaftlicher Integrität und technologischer Souveränität in Deutschland und in Europa beitragen.

Diese Förderrichtlinie dient der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“.1 Darin hat die Bundesregierung die strategischen Ziele „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ gesetzt und das zugehörige Handlungsfeld „IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“ definiert. Zudem unterstreicht die Bundesregierung die ­Bedeutung einer sicheren Datennutzung, die die Entscheidungshoheit des Menschen in den Mittelpunkt rückt und Datenschutz und Privatheit berücksichtigt.

Als Teil der Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ sind die zu den Zielen „Demokratie und Gesellschaft: stabil und digital“ sowie „Privatheit und Datenschutz: selbstbestimmt und innovativ“ genannten Erfolgsindikatoren anwendbar. Dies betrifft insbesondere die genannten Indikatoren: Anzahl von Start-ups im Bereich Datenschutz und Privatheit, Anzahl von Unternehmen mit privatheitsfreundlichen Geschäftsmodellen, Zahl von Produktinnovationen sowie die Anzahl deutscher Vertreter in relevanten internationalen Gremien. Weitere Ziele sind die Erhöhung der Anzahl und des Impacts wissenschaftlicher Publikationen, das Entstehen neuer Publikations- bzw. Konferenzreihen und das Wachstum von Forschungsgruppen mit Fokus auf Themen der Privatheit, des Datenschutzes und der sicheren Datennutzung. Es liegt ein erhebliches Bundesinteresse an der Umsetzung des Programms „Digital. Sicher. Souverän.“ vor (Nummer 5.1). Die vorliegende Maßnahme ist Teil der Umsetzung des Programms und orientiert sich an den genannten Zielen des Programms. Hieraus leitet sich ein erhebliches Bundesinteresse an der Umsetzung der Maßnahme ab. Die Fördermaßnahme wird im Rahmen der Programmevaluation berücksichtigt.

Als ein Instrument der Umsetzung etabliert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Plattform Privatheit. Mit der Plattform Privatheit beabsichtigt das BMBF, durch Digitalisierung getriebene, aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen zu analysieren und zu verstehen, um – insbesondere im Hinblick auf sichere Datennutzung – alternative Entwicklungsansätze aufzuzeigen, die europäische Werte und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren. Daher sollen in diesem Rahmen vorrangig die gesellschaftlichen, sozialen, ethischen, rechtlichen und ökonomischen Aspekte einer sicheren Datennutzung gemäß europäischen Werten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Privatheit erforscht werden.

Zweck der Zuwendung ist es, in meist dreijährigen Vorhaben aktuelle Entwicklungen mit Einfluss auf die Lebens­realitäten von Bürgerinnen und Bürgern wissenschaftlich zu untersuchen, um den Diskurs über damit verbundene Chancen und Herausforderungen sachlich zu unterstützen. Bürgerinnen und Bürgern soll ein informierter Diskurs über Gefahren für ihre Privatheit und Selbstbestimmtheit ermöglicht werden. Zweck ist es auch, innovative Alternativ­lösungskonzepte und tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, um den europäischen Weg im Datenschutz weiter voranzutreiben und eine sichere Datennutzung für unterschiedliche Interessengruppen zu ermöglichen. Dies soll die deutsche Führungsrolle im Bereich tragfähiger, datenschutzfreundlicher Technologien und Geschäftsmodelle weiter ausbauen und die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken und Wohlstand und Lebensqualität sichern. Dabei ist eine dem Vorhaben angemessene Methodik zu verwenden; die im Projekt erzielten Ergebnisse sind geeignet zu evaluieren, zu bewerten und für die weitere Verwertung vorzubereiten. Wo angemessen sollen Themen wie Normung, Standardisierung und vorbereitende Arbeiten zur Zertifizierung in den Vorhaben berücksichtigt werden.