BMBF-Richtlinie: Förderung einer Ausbauphase für das künftige Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit
Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffentlicht, deren Zuwendungszweck darin besteht, die erforderliche institutionenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit der Akteure aus den sechs Standorten des künftigen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG) und bei Bedarf auch externer Projektpartner zu fördern.
Der fachliche Fördergegenstand bezieht sich auf die Schwerpunkte:
- „Risiko und Resilienz bei psychischer und physischer Gesundheit über die Lebensspanne“
- „Innovative, individualisierte Interventionen“ sowie
- „Prävention, Erholung und Partizipation im Lebensumfeld“.
Zu diesen Forschungsschwerpunkten werden die dafür erforderlichen querschnitthaft angelegten Aktivitäten gefördert.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen beziehungsweise Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die an der Erstellung des Gesamtkonzeptes zum Aufbau eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit teilgenommen haben und als Partner eines der sechs Standorte im Gesamtkonzept benannt sind.
Quelle: BMBF
Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderrichtlinien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.
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