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BMBF-Richtlinie: För­de­rung ei­ner Aus­bauphase für das künf­tige Deutsche Zen­trum für Psy­chi­sche Gesundheit

Ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung sind bis spätestens 14. November 2024 in schriftlicher und elektronischer Form einzureichen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Zuwendungszweck darin besteht, die erforderliche institutionenübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit der Akteure aus den sechs Standorten des künftigen Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit (DZPG) und bei Bedarf auch externer Projektpartner zu fördern.

Der fachliche Fördergegenstand bezieht sich auf die Schwerpunkte:

  • „Risiko und Resilienz bei psychischer und physischer Gesundheit über die Lebensspanne“
  • „Innovative, individualisierte Interventionen“ sowie
  • „Prävention, Erholung und Partizipation im Lebensumfeld“.

Zu diesen Forschungsschwerpunkten werden die dafür erforderlichen querschnitthaft angelegten Aktivitäten gefördert.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die staatlichen und nicht staatlichen Hochschulen beziehungsweise Uni­versitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die an der Erstellung des Gesamtkonzeptes zum Aufbau eines Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit teilgenommen haben und als Partner eines der sechs Standorte im Gesamtkonzept benannt sind.

Quelle: BMBF

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.