Projekte

Die TMF ist als Koordinationsstelle für strategisch relevante Verbund­forschungsprojekte auf nationalem und internationalem Level tätig. Sie engagiert sich des Weiteren in vielen kleinen und großen For­schungsprojekten als fachlich spezialisierter Partner mit einer hohen Fachexpertise insbesondere in juristischen, datenschutzrecht­lichen und ethischen Themen. Darüber hinaus befasst sie sich mit der Entwicklung von Konzepten und Projektideen für Ministerien und Wissenschaftsinstitutionen – regional, national und international.

Projekte

Drittmittelprojekt

Medizinische Register tragen dazu bei, Risikofaktoren für bestimmte Gesundheits­probleme besser zu verstehen und die gesundheits­bezogene Forschung, Versorgung und Qualitätssicherung zu unterstützen. Registerdaten bieten im Hinblick auf die Digitalisierung ein großes Potenzial für die Versorgung und die Forschung. Sie eignen sich für Auswertungs­ansätze unter Zuhilfenahme von Methoden der Künstlichen Intelligenz und sind für Forschungs­ansätze interessant, die nicht mit vorab formulierten Hypothesen operieren.

Drittmittelprojekt

Ziel dieses Innovationsfonds-Projektes ist die sektorenübergreifende Charakterisierung der Inanspruchnahme ambulanter Versorgungs­strukturen vor und nach einer Notaufnahme­behandlung und die Identifikation von Versorgungsmustern als Basis für die Entwicklung von Interventionen zur bedarfsgerechten Anpassung der Versorgungs­strukturen. Die TMF hat in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern ein umfangreiches Datenschutzkonzept erstellt und war federführend bei der Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Da 16 Notaufnahmen aus acht Bundesländern teilnehmen, waren die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu eruieren und umzusetzen.

TMF-Projekt

Der Vorstand der TMF hat in seiner Sitzung am 05.07.2019 beschlossen, die Erarbeitung eines begründeten Entwurfs für einen generischen Forschungs­paragrafen im Landes­krankenhaus­recht in Auftrag zu geben. Dieser Vorschlag soll als Muster für eine einheitlichere Anpassung des Landes­krankenhaus­rechts an die DSGVO in den Bundesländern dienen, insbesondere in jenen Bundesländern, welche diese Anpassung noch nicht vollzogen haben. Mit diesem Auftrag wurde die Sozietät Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Karlsruhe, vertreten durch Herrn Dr. Uwe K. Schneider, betraut. Das Ergebnis besteht aus dem eigentlichen Gesetzesentwurf und einer entsprechenden Begründung, die insbesondere auch auf die europa­rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Regelungen eingeht.

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