Workshop Regelungsbedarf für Forschung mit Humanbiobanken
Die Veranstaltung griff die im Juni 2010 in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Humanbiobanken formulierte Empfehlung auf, die Forschung mit Humanbiobanken auf eine rechtliche Grundlage zu stellen.
Gemeinsam mit der TMF lud der Deutsche Ethikrat alle von der Forschung mit Humanbiobanken Betroffenen und die interessierte Öffentlichkeit ein, sich mit den möglichen Folgen einer Umsetzung der Empfehlungen auseinanderzusetzen.
Humanbiobanken sind Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen (z. B. DNA, Blut, Gewebe), die mit personenbezogenen Daten der Spender verknüpft sind. Sie dienen der patientenbasierten medizinischen Forschung und der Epidemiologie, die wiederum das Ziel einer verbesserten medizinischen Diagnostik, Prognostik, Präventionund Therapie verfolgen. Aufgrund der hohen Sensibilität der hierbei anfallenden Daten werden die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungenvon Humanbiobanken jedoch kontrovers diskutiert.
Die Veranstaltung griff die im Juni 2010 in der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Humanbiobanken formulierte Empfehlung auf, die Forschung mit Humanbiobanken auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Zentrales Anliegen des Vorschlags ist ein gesetzlich verankertes Biobankgeheimnis, das Spender vor Missbrauch ihrer Daten schützen soll, gleichzeitig aber die medizinische Forschung mit Biobankmaterialien durch eine Lockerung der Zweckbindung der Probennutzung erleichtert.
Gemeinsam mit der TMF lud der Deutsche Ethikrat alle von der Forschung mit Humanbiobanken Betroffenen und die interessierte Öffentlichkeit ein, sich mit den möglichen Folgen einer Umsetzung der Empfehlungen auseinanderzusetzen. Dabei standen folgende Fragen im Mittelpunkt:
- Welchen Regelungsbedarf gibt es in der Forschung mit Humanbiobanken?
- Wie transparent ist die heutige Forschung mit Humanbiobanken?
- Welches Missbrauchspotenzial gibt es?
- Können Standards der Forschung den Regelungsbedarf vereinfachen?
- Besteht die Gefahr einer Überregulierung?
- Bedarf es unterschiedlicher Regulierungen für öffentlich geförderte und kommerzielle Humanbiobanken?
Zunächst loteten Wissenschaftler, Juristen, Datenschützer und Ethiker die vielfältigen Aspekte der Forschung mit Humanbiobanken und die Konsequenzen von Regulierungsmaßnahmen für die Forschungspraxis aus. Dabei fand die zentrale Empfehlung des Ethikrates, die Spender noch stärker als bisher vor den Risiken einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Daten zu schützen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Betrieb von Biobanken zu stärken und zugleich durch eine Lockerung der Zweckbindung der Probennutzung die medizinische Forschung mit Biobankmaterialien zu erleichtern, die allgemeine Zustimmung.
Anschließend diskutierten Vertreter der Politik und der Forschung gemeinsam mit Patientenvertretern und der interessierten Öffentlichkeit die Perspektiven eines Biobankgesetzes. Es konnte keine Einigkeit darüber erzielt werden, ob eine neue gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist oder die Regulierung auf der Basis der bestehenden Gesetzeslage ausreicht. Unterstützend stehen hierfür auch die Datenschutzkonzepte und Empfehlungender TMF zur Verfügung.
In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2011 wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien entschieden, in dieser Legislaturperiode auf die Einführung eines Biobankengesetzes zu verzichten.
Das Expertengespräch fand am 7. April 2011 in Berlin statt.
V088-01M WS Regelungsbedarf für Biobanken
Projektzeitraum: 2011
Verbrauchte Mittel: 10.000 €
Ansprechpartner in der Geschäftsstelle:
Dr. Roman A. Siddiqui
Tel.: 030 / 220 02 47 52
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