Experten diskutierten über Regelungsbedarf für Forschung mit Humanbiobanken
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Der Deutsche Ethikrat und die TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. hatten zum gestrigen Donnerstag zu einem Expertengespräch nach Berlin eingeladen, um über die Stellungnahme und die Empfehlungen des Ethikrates zu diskutieren, die Forschung mit Humanbiobanken auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Neben Mitgliedern des Ethikrates und Forschern aus der TMF beteiligten sich an der Podiumsdiskussion auch Vertreter der Fraktionen im Deutschen Bundestag. © TMF e.V.
Wissenschaftler, Juristen, Datenschützer und Ethiker waren zusammengekommen, um die vielfältigen Aspekte der Forschung unter Nutzung von Humanbiobanken und die Konsequenzen von Regulierungsmaßnahmen für die Forschungspraxis auszuloten und gemeinsam mit Politikern, Patientenvertretern und anderen Interessierten die Notwendigkeit eines Biobankgesetzes zu erörtern.
Die zentrale Empfehlung des Ethikrates, die Spender noch stärker als bisher vor den Risiken einer missbräuchlichen Verwendung ihrer Daten zu schützen und Vertrauen der Öffentlichkeit in den Betrieb von Biobanken zu schaffen sowie gleichzeitig durch eine Lockerung der Zweckbindung der Probennutzung die medizinische Forschung mit Biobankmaterialien zu erleichtern, fand die allgemeine Zustimmung der Referenten und Diskutanten.
Die Empfehlungen des Ethikrates zur Festlegung der zulässigen Nutzung, zur Einbeziehung von Ethikkommissionen, zur Qualitätssicherung und Transparenz seien nicht nur begrüßenswerte Ansätze, sondern zum Teil bereits gängige Praxis. Umstritten war, inwieweit inhaltlich und zeitlich begrenzte Sammlungen – etwa im Rahmen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten – auf die gleiche Weise wie große Biobanken zu behandeln seien.
Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob ein gesetzlich verankertes Biobankgeheimnis erforderlich ist, um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Spender- und den Forscherinteressen zu finden. Insbesondere die Praktiker gaben zu bedenken, dass ein Biobankgeheimnis den Spendern und Wissenschaftlern zwar einen höheren Schutz biete, gleichzeitig aber zu einem möglicherweise erhöhten Verwaltungsaufwand für Forschungsprojekte führe und internationale Kooperationen behindere.
In der anschließenden Diskussion bestand keine Einigkeit darüber, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist oder eine Selbstregulierung innerhalb der Forschung auf der Basis der bestehenden Gesetzeslage ausreicht. Diese Selbstregulierung wird unter anderem durch die Datenschutzkonzepte und Empfehlungen der TMF unterstützt.
Humanbiobanken sind Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen (z. B. Gewebe, Blut, DNA), die mit personenbezogenen Daten und insbesondere gesundheitsbezogenen Informationen über die Spender elektronisch verknüpft sind. Sie spielen bei der Erforschung der Ursachen und Mechanismen zahlreicher Erkrankungen und ihrer Behandlung eine zentrale Rolle und sind für die biomedizinische Forschung ein unverzichtbares Hilfsmittel. Besondere rechtliche und ethische Herausforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl neuer Trends der Biobankenforschung, insbesondere hinsichtlich ihrer quantitativen und qualitativen Ausweitung, der zunehmenden Vernetzung und Internationalisierung sowie der Privatisierung und Kommerzialisierung.
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