Stellungnahme

Stellung­nahme der TMF zum Patienten­datenschutz­gesetz: Forschungs­nutzen der Daten­spende sicher­stellen!

Einbezug der Community in die Arbeit des Nationalen Kompetenzzentrums für Terminologien gefordert

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Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Patientendatenschutzgesetzes hat die TMF ihre schriftliche Stellungnahme vorgelegt. Darin fordern die deutschen medizinischen Verbundforscherinnen und -forscher insbesondere sicherzustellen, dass die zukünftige Datenspende auch tatsächlich geeignet ist, um neue ursächliche Krankheitszusammenhänge zu erkennen, optimale Behandlungsstrategien zu entwickeln und KI-Anwendungen an qualitätsgesicherten Lerndatenkörpern so zu trainieren, dass diese Ärztinnen und Ärzte im Versorgungsalltag optimal unterstützen können.

Die TMF begrüßt ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, die Inhalte der zukünftigen patientengeführten elektronischen Patientenakte auch für Forschungszwecke zu erschließen. Skeptisch äußern sich die Medizinforscherinnen und -forscher allerdings in Hinblick auf das gewählte Verfahren, die von den Patientinnen und Patienten freigegebenen Akteninhalte ausschließlich über das bisherige Datentransparenzverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügbar zu machen. So schließe der enge Kreis der Nutzungsberechtigten beispielsweise besonders die innovativen universitären Start-Ups von der Datenspende aus und führe zu einer Reihe von Abgrenzungsproblemen in der Praxis. Außerdem wären durch den Ausschluss von Dokumenten mit ursprünglichen Personenbezug wie Bildgebung und Entlassbriefen dauerhaft retrospektive Verlaufsstudien nicht durchführbar. Auch schließe das zentrale Antrags- und Bereitstellungsverfahren etwa ein zeitnahes Monitoring von Versorgungseffekten aus. Daher fordert die TMF die Möglichkeit, für eine diskriminierungsfreie Datenspende an alle einwilligungsbasierten Forschungsvorhaben im öffentlichen Interesse. Dies sei nicht zuletzt auch Ausdruck des informationellen Selbstbestimmungsrechtes der Patientinnen und Patienten.Auch die Errichtung eines Nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien wird von der TMF unterstützt. Wichtig sei dabei, von Anfang an auf gesetzlicher Basis eine enge Rückkopplung mit der Forschungscommunity zu Fragen der Auswahl geeigneter Terminologien, der Lizenzverwaltung und den Bedarfen zu nationalen Datenbanken und Erweiterungen, vorzusehen.