Mitglieder für Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sucht interessierte Personen mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung sowie der erforderlichen aktuellen wissenschaftlichen Expertise, die sich als Mitglied in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) engagieren möchten. Der Aufruf richtet sich weiterhin an interessierte Laien, die sich als Mitglied in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c AMG engagieren möchten.
Die spezialisierte Ethik-Kommission des BfArM ist für ethische Fragestellungen im Bereich der medizinischen Forschung zuständig, insbesondere in der Arzneimittel- und Medizinproduktentwicklung. Sie bewertet unter anderem klinische Prüfungen und Studien, die auf eine Zulassung abzielen, sowie Anträge im Bereich der Arzneimitteltherapie. Ziel ist es, die ethischen und rechtlichen Standards zu wahren, um den Schutz der Studienteilnehmer sicherzustellen. Die Kommission arbeitet eng mit anderen Ethik-Kommissionen und wissenschaftlichen Institutionen zusammen.
Bewerbungen können bis zum 29. November 2024 erfolgen.
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