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Richtlinie zur Förderung von Pro­jek­ten zum Thema Weiter­entwicklung und Ver­netzung von Digitalen Fort­schritts­Hubs Gesundheit

Ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung sind bis zum 30. September 2024 vorzulegen. 

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung bietet große Potentiale für eine intelligente Medizin und kann die Qualität der Behandlungsergebnisse und die Patientensicherheit erhöhen. Mit der Medizininformatik-Initiative (MII) leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen wichtigen Beitrag, diese Chancen der Digitalisierung durch eine standort- und sektorenübergreifende Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung und Versorgung besser zu nutzen.

Um die Pionierarbeiten der MII zur Erschließung der Behandlungsdaten für die datenbasierte Gesundheitsforschung auch über die Universitätsmedizin hinaus zu erweitern, fördert das BMBF seit 2021 die „Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit“ (Hubs). Die sechs geförderten Hubs entwickeln hierfür die forschungskompatible und sektorenübergreifende Datenbereitstellung auch in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung weiter. Sie arbeiten an Konzepten und Vorgehensweisen für den Datenschutz, das Datenmanagement und den Datenaustausch und entwickeln innovative IT-Lösungen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Zugänglichkeit ambulanter Gesundheits- und Versorgungsdaten aus nicht-universitären Einrichtungen für die Gesundheitsforschung geschaffen. Die Umsetzbarkeit wird derzeit pilothaft in Anwendungsbeispielen (Use Cases) bei einer Vielzahl von verschiedenen Erkrankungen erprobt.

Es bedarf weiterer Anstrengungen, um alle relevanten Akteure im Sinne einer Hub-übergreifenden Standard- und Strukturbildung zu vernetzen und eine nachhaltige Übertragbarkeit der bisherigen Ergebnisse und Entwicklungen auf weitere Standorte und Versorgungsbereiche zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden neue gesetzliche Rahmenbedingungen, wie sie zum Beispiel durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), die flächendeckende Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) und zukünftig auch den European Health Data Space (EHDS) geschaffen werden, für die datenbasierte Gesundheitsforschung relevant sein und Möglichkeiten zur Erprobung in den Hubs bieten.

Das BMBF beabsichtigt daher, aufbauend auf der Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4) erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte der bisherigen Fördermaßnahme weiter zu fördern.

Der Fokus liegt dabei künftig auf einer erweiterten Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen den Hubs sowie der Anschlussfähigkeit zu den bereits aufgebauten Forschungsdateninfrastrukturen und Standards der MII und des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), insbesondere der Datenintegrationszentren (DIZ) und dem Forschungsdatenportal Gesundheit (FDPG). Des Weiteren soll der Mehrwert und die Akzeptanz der entwickelten Lösungen durch Hubübergreifende Use Cases gezeigt werden. Hierzu sind Patientinnen und Patienten, medizinisches Fachpersonal und Forschende zwingend von Beginn an in die Konzeption und im Verlauf in die Umsetzung einzubinden. Die Maßnahme wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Standardverfahren und -vorgehen zur sektorenübergreifenden Datenbereitstellung für Forschungszwecke zu entwickeln und so die Anschlussfähigkeit und Zugänglichkeit der Hub-Strukturen nachhaltig zu optimieren.

Quelle: BMBF

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.