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Inno­vations­aus­schuss ver­öffent­licht fünf neue Förder­bekannt­machungen

Einreichungsschluss für Förderanträge ist der 19.03.2019

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Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Veröffentlichung fünf neuer Förderbekanntmachungen beschlossen: jeweils eine themenoffene und themenspezifische Förderbekanntmachung im Bereich der neuen Versorgungsformen und der Versorgungsforschung sowie eine Förderbekanntmachung zur Evaluation und Auswertung bestehender Selektivverträge.

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Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Webseite des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden.