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Ausschreibung zur „Qualitäts­sicherung von Forschungs­software durch ihre nach­haltige Nutzbar­machung“

DFG fördert die Entwicklung von Forschungssoftware mit Potenzial für eine nachhaltige Verwendung über ihren ursprünglichen Kontext hinaus – Abgabe einer Absichtserklärung bis 1.8.2019

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Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) erbittet Anträge zur nachhaltigen Nutzbarmachung von Forschungssoftware. Diese sollten zum Ziel haben, Forschungssoftware, die das Potenzial hat, deutlich über ihren ursprünglichen Kontext hinaus Verwendung in der Forschung zu finden, für die Wiederverwendung und eine mögliche Weiterentwicklung aufzuarbeiten sowie zur Qualitätssicherung durch eine fachliche Community zugänglich zu machen. Die Vorhaben sollten sich an Best-Practice-Beispielen zur nutzerzentrierten Weiterentwicklung und zur communitybasierten Qualitätssicherung oder sogar zum Aufbau ganzer Softwareökosysteme orientieren oder hierzu neue und innovative Konzepte entwickeln und erproben.

DFG

Hintergrund

In allen Phasen wissenschaftlichen Arbeitens wird heute Software genutzt, sei es zur Generierung, Verarbeitung, Analyse oder Visualisierung von Forschungsdaten. Wird diese Software hierzu im Rahmen der Forschung eigens entwickelt, spricht man von Forschungssoftware.

Die mit Forschungssoftware realisierten Verarbeitungsschritte können wesentlichen Einfluss auf die erzielten Forschungsergebnisse haben und werden somit integraler Bestandteil von Forschung. Oftmals ist eine kritische Interpretation oder Reproduktion der erzielten Ergebnisse für Dritte nicht oder nur schwer möglich, vor allem wenn die Software nicht verfügbar ist. Gleiches gilt für die Übertragung in einen neuen oder umfassenderen Forschungskontext.

Oftmals ist jedoch nicht sichergestellt, dass eine Wiederverwendung über das Forschungsprojekt hinaus überhaupt möglich (Fit for Re-Use) oder auch nur eine unabhängige Qualitätssicherung (Fit for Purpose) gegeben ist.

Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, erbittet die DFG Anträge zur nachhaltigen Nutzbarmachung von Forschungssoftware. Diese sollten der Ermöglichung einer unabhängigen Qualitätssicherung von Forschungssoftware und der mit dieser Software erzielten Forschungsergebnisse dienen und können insbesondere auch zur Verbesserung der Softwarequalität beitragen.

Ziel der Ausschreibung ist es, Forschungsergebnisse und -methodiken aus bereits geförderten DFG-Projekten, die in Form von Forschungssoftware vorliegen, nachhaltig abzusichern und verfügbar zu machen.

Termine und Antragstellung

Die Zulassung zur Vollantragstellung setzt voraus, dass bis 1. August 2019 eine unverbindliche, kurze Absichtserklärung (max. 3 Seiten) per E-Mail an christiane.mohren@dfg.de eingereicht wird, die folgende Informationen enthält:

  • kurze Skizze der Projektziele
  • Nennung und Nachweis der Forschungssoftware
  • Nennung der beteiligten Antragstellerinnen und/oder Antragsteller
  • knappe Darstellung der bisherigen Nutzung und Eignung der Forschungssoftware sowie des Nutzungsbedarfs (qualitativ) und des Nutzungspotenzials (quantitativ)
  • eine grobe Schätzung des Finanzbedarfs
  • Fachklassifikation des Faches, in dem die Software primär zum Einsatz kommt, entsprechend der DFG-Fachsystematik (siehe unten)

Förderanträge sind in Englisch zu verfassen und können bis 6. November 2019 eingereicht werden.