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BMBF-Richtlinie: Förderung von For­schungs­verbünden zu mole­kularen Ur­sachen und Tertiär­prä­vention von Lang­zeit- und Spät­folgen bei Lang­zeit­über­le­ben­den von Krebserkrankungen – Na­tio­nale Dekade gegen Krebs

Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form sind dem Projektträger bis spätestens zum 20. November 2024 vorzulegen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Zuwendungszweck darin besteht, inter­disziplinäre Verbundprojekte zu fördern, die in der bundesweiten universitären Forschung zu molekularen Ursachen und Tertiärprävention von Langzeit- und Spätfolgen bei Krebsüberleben­den eine zielorientierte wissenschaftliche Bearbeitung von zwei Handlungsfeldern ermöglichen. Das erste Handlungsfeld ist die Forschung zu molekularen Ursachen und Prädiktoren von Langzeit- und Spätfolgen. Beim zweiten Handlungsfeld geht es um die molekulare Tertiär­prävention für „Cancer Survivors“.

Gefördert werden sollen interdisziplinäre Verbundprojekte in der grundlagenorientierten, klinischen und epidemio­logischen Onkologie. Die Verbundprojekte sollen mit ihren Teilprojekten experimentelle, klinische und theoretisch orientierte Arbeitsgruppen zur interdisziplinären Kooperation zusammenführen. Die Arbeitsgruppen können beispielsweise in den Bereichen klinische Onkologie, klinische Epidemiologie, Humangenetik, Krebsgenomik, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Bioinformatik oder Präventionsforschung angesiedelt sein.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Klein- und Mittelständische Unternehmen. Die Verbundkoordination muss durch eine Hochschule beziehungsweise eine Universitätsklinik ausgeübt werden.

Quelle: BMBF

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.