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BMBF-Richtlinie: Förderung von inter­disziplinären Veranstal­tungs­reihen für Studierende und Promovierende im För­der­schwerpunkt „Zukunft eHealth“

Ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung sind bis zum 16. September 2024 vorzulegen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffentlicht, deren Zuwendungszweck die Förderung von Projekten zur Ausrichtung von mehrjährigen Veranstaltungsreihen ist, die eHealth-interessierten Studierenden und Promovierenden die Möglichkeit eröffnen, sich durch eine aktive Teilnahme an einer Serie von Veranstaltungsmodulen fachlich in der datengetriebenen Gesundheitsforschung und computergestützten biomedizinischen Forschung weiterzubilden und mit Gleichgesinnten und ausgewiesenen Expertinnen und Experten fächer- und institutionsübergreifend zu vernetzen.

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Ebenso generiert die biomedizinische Forschung immer größere Datenmengen. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten.

Mit dem modular aufgebauten Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF durch die gezielte Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierestadien dazu beitragen, die besten Köpfe für eine wissenschaftliche Karriere in den interdisziplinären eHealth-Bereichen Medizininformatik, computergestützte biomedizinische Forschung und epidemiologische Modellierung zu gewinnen.

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte zur Ausrichtung von mehrjährigen Veranstaltungsreihen, die sich an wissenschaftsinteressierte Masterstudierende und Promovierende beziehungsweise Teilnehmende in einer vergleichbaren Ausbildungsphase insbesondere aus dem MINT-Bereich richten.

Quelle: BMBF

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.