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BMBF-Richtlinie: Förderung von for­schen­den Fachärztinnen und Fach­ärzten in der Universitäts­medizin

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. November 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel es ist, durch eine Anschubfinanzierung Förderangebote für Advanced Clinician Scientists in der Universitätsmedizin nachhaltig zu etablieren. Weiterhin zielt die Förderinitiative darauf ab, die klinische Forschung in Deutschland zu stärken, indem wirksame Anreize für eine strukturelle Weiterentwicklung in der Universitätsmedizin gesetzt werden. Hierdurch soll ein Beitrag zur Profilbildung in der Universitätsmedizin geleistet sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitätsmedizin verbessert werden.

Die schnelle wissenschaftlich-technologische Entwicklung bietet viele Chancen für Fortschritte in der Medizin. Um medizinische Innovationen zu entwickeln und die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung zu den Patientinnen und Patienten zu bringen, müssen Forschung und Versorgung eng miteinander verbunden sein. Diese Verknüpfung erfolgt vor allem in der Universitätsmedizin; sie vereint Forschung, Lehre und Krankenversorgung. Eine besondere Rolle spielen hierbei klinisch und wissenschaftlich tätige Ärztinnen und Ärzte.

Die Richtlinie zielt auf eine Förderung der Implementierung von innovativen Konzepten mit Modellcharakter für Advanced Clinician Scientist-Programme an universitätsmedizinischen Standorten für insgesamt bis zu 100 Stellen ab. In der Regel werden zehn bis zwölf Stellen pro Standort unterstützt.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Universitäten mit einer medizinischen Fakultät. Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.

Quelle: BMBF

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.