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BMBF-Richtlinie: Förderung der Verhütungsmittelforschung für alle Geschlechter

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 31. März 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das BMBF hat eine Förderrichtlinie veröffent­licht, deren Ziel in der Erforschung von Ansätzen für neue Verhütungsmethoden durch präklinische und klinische Forschung besteht, sowie in der Weiterentwicklung bestehender Ansätze, beispielsweise, um Nebenwirkungen zu reduzieren. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, im Hinblick auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit verbesserte oder auch neue Verhütungsmethoden für alle Geschlechter zu entwickeln.

Über die letzten Jahrzehnte ist deutlich geworden, dass vermehrt der Wunsch aller Geschlechter besteht, sich gleichberechtigt an Verhütung und Familienplanung zu beteiligen. Auch bringt jeder Lebensabschnitt einzelner Personen und Paare oder auch gesellschaftliche Entwicklungen andere Bedürfnisse nach Verhütungsmitteln mit sich. So ist beispielsweise in der jüngeren Bevölkerungsschicht die Akzeptanz und Nutzung hormoneller Verhütungsmittel bei gebärfähigen Personen zurückgegangen.

Insgesamt decken die bisher verfügbaren Verhütungsmethoden den Bedarf von gebär- und zeugungsfähigen Personen nicht ausreichend ab. Für eine gleichberechtigte Verhütung aller Geschlechter fehlen Verhütungsmitteloptionen, die weniger Nebenwirkungen aufweisen und den Bedürfnissen aller Geschlechter während ihrer gesamten reproduktiven Lebensphase entsprechen.

Zweck der Fördermaßnahme ist die Förderung von interdisziplinären Forschungsverbünden, die präklinische und klinische Arbeiten im Bereich humane Verhütungsmittelforschung durchführen. Aus den Ergebnissen der Arbeiten sollten sich Ansatzpunkte für die weitere translationale Forschung ableiten lassen.

Quelle: BMBF

 

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., siehe "Mitglied werden") sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.