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Neuer Abgabe­termin für die Aus­schreibung "Klinische Studien" von DFG und BMBF am 30.10.2008

Die Antrags­unterlagen sind geringfügig überarbeitet worden.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Neuer Abgabetermin für Anträge im Rahmen der Ausschreibung von DFG und BMBF "Klinische Studien": 30.10.2008.

DFG

Bitte beachten Sie, dass einige der Unterlagen ("Dokumente", rechts auf der Webseite) gegenüber dem Abgabetermin 07.11.2007 geringfügig verändert sind. Arbeiten Sie daher für Ihre Antragstellung bitte nur mit den aktuellen Dateien.

Aus dem Ausschreibungstext vom 11.11.2003:

Die systematische Beobachtung definierter Patienten- und Probanden­populationen mittels klinischer Studien ist ein zentrales Instrument der klinischen Forschung. Klinische Studien sind ein unverzichtbares Instrument für den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Gesundheits­versorgung und ein Motor für Innovation in der Gesundheitsforschung und im Gesundheitswesen. Sie bilden die Grundlage für Evidenz und Qualität in der medizinischen Versorgung.

Klinische Studien, insbesondere multizentrische Studien, sind mit einem hohen wissenschaftlichen, zeitlichen, logistischen und materiellen Aufwand verbunden. Vielfach ist es bisher nicht gelungen, die zur Erfüllung der Anforderungen notwendige Professionalität in der Studienplanung und -durchführung an den deutschen Universitätskliniken in breitem Rahmen zu etablieren. Die Qualität der Studien entspricht häufig nicht dem internationalen Standard.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher, im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen", klinische Studien zu pharmakologischen Therapieverfahren sowie systematische Reviews von klinischen Studien nach internationalen Standards zu fördern. Die Förderung erfolgt in enger Abstimmung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), bei der Förderanträge für klinische Studien zur nicht-pharmakologischen Therapie sowie Diagnosestudien, Prognose-Studien und kontrollierte Studien zur Sekundärprävention eingereicht werden können. Antragstellung, fachliche Prüfung und Audit werden für beide Maßnahmen einheitlich erfolgen. Insbesondere werden beide Förderer einen gemeinsamen Gutachterkreis einberufen. Für die Förderung gelten die gleichen qualitativen Maßstäbe.

(Quelle: BMBF)