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BMBF-Richtlinie: Förderung einer ge­leb­ten Kultur der orga­nisations- und sekto­renüber­grei­fen­den Daten­nut­zung im Forschungs- und Innova­tions­system durch Datentreuhand­modelle

Dem Projektträger sind bis spätestens zum 21. November 2024 ein förmlicher Förderantrag sowie eine Projekt­beschreibung inklusive Anhang in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datenökosysteme sind Grundpfeiler der heutigen digitalen Wertschöpfung. Sowohl deren Akteure, wie zum Beispiel Daten­gebende, Datennutzende, Datentreuhänder und Plattformbetreiber, als auch Datenraum­initiativen heben Innovationen aus Daten. Insbesondere Datentreuhandmodelle sind ein zentraler Baustein für funktionierende, faire und oftmals dezentrale Datenökosysteme. Datentreuhänder fungieren dabei als neutrale Intermediäre, die einen fairen Ausgleich der Interessen der beteiligten Akteure und einen vertrauensvollen Austausch von Daten inklusive des dafür notwendigen technischen und organisatorischen Zugangs ermöglichen. Aus diesem Grund ist die Förderung von Datentreuhändern und deren zugrunde liegenden Modellen auch integraler Bestandteil der aktuellen Datenstrategie der Bundesregierung.

Neben den Datentreuhandmodellen aus den weiteren Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sind in letzter Zeit markt- und praxisnah weitere alltagstaugliche Datentreuhandmodelle mit relativ hohem Technology Readiness Level (TRL) entstanden, die eine regelbasierte Datennutzung beziehungsweise ein Datenteilen technisch und rechtlich einwandfrei ermöglichen und erste Datenbestände Dritten zugänglich machen oder über die ein Datenaustausch in der Praxis stattfindet.

Diese Förderrichtlinie fokussiert diese bereits in der Praxis nutzbaren Datentreuhandmodelle (DTM). Auch wenn die Rolle von DTM als Katalysator der datenbasierten Innovation auch im Kontext der Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen unbestreitbar ist, fehlt es DTM und deren Relevanz heute an Sichtbarkeit. Deren Vorteile und Mehrwerte, wie beispielsweise die rechtssichere Bereitstellung und Nutzung der Daten über eine vertrauenswürdige technische Infrastruktur, sind Datenökosystemakteuren oft nicht hinreichend bekannt. Zudem fehlt es häufig an Kompetenzen, um die Mehrwerte von DTM in die eigene Datenökonomie einbetten zu können, sowie einer Zugänglichkeit zu DTM, das heißt ein einfaches On-Boarding neuer Datenakteure. Insbesondere Datengebende und Datennutzende stehen hohen Hürden in der Praxis gegenüber. Dazu zählen unter anderem mangelnde technische Voraussetzungen für die Bereitstellung und Nutzung von Datenbeständen außerhalb der eigenen Organisation oder auch rechtliche Unsicherheiten. Die Zusammenarbeit von DTM untereinander sowie deren Einbettung in verschiedene Datenräume oder Datenrauminitiativen scheitern zudem aktuell an fehlender Interoperabilität und Standardisierung.

Dies alles sind Gründe dafür, dass DTM heute noch nicht hinreichend genutzt und so auch die vorhandenen Potenziale der Daten nicht wirklich ausgeschöpft werden. Übergeordnetes Anliegen dieser Förderrichtlinie ist es somit, DTM stärker im Alltag der Datenökosysteme und somit der dortigen Akteure zu etablieren.

Quelle: BMBF