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TMF begrüßt Neuregelung regulato­rischer Vorschriften zugunsten der Versorgungs­forschung

TMF-Stellungnahme zum Entwurf der Datentransparenzverordnung im BMG vorgestellt

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Am 9. Juli 2012 fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Anhörung zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Umsetzung der Vorschriften über die Datentransparenz (DaTraV) statt. Die TMF hat an der Anhörung teilgenommen und ihre Stellungnahme zum Entwurf vorgestellt. Die Stellungnahme steht zum Download zur Verfügung.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22. Dezember 2011 sind die Vorschriften zur Datentransparenz im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches neu geregelt worden (§§ 303a ff. SGB V). Danach übermittelt das Bundesversicherungsamt (BVA) Daten, die dem BVA für den Risikostrukturausgleich von den Krankenkassen gemeldet werden, an eine Datenaufbereitungsstelle. Die Daten sollen den im Gesetz benannten Institutionen (§ 303e) für weitere Auswertungen u.a. zum Zwecke der Verbesserung der Qualität der Versorgung und für Längsschnittanalysen zum Erkennen von Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.

Zu den im Gesetz benannten Institutionen, die durch die Neuregelung die Möglichkeit einer sekundären Nutzung von Krankenkassendaten erhalten, gehören unter anderem Hochschulen und sonstige Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ermächtigt das BMG durch die Neuregelung, per Rechtsverordnung die öffentlichen Stellen des Bundes zu benennen, die die Aufgaben der Datentransparenz wahrnehmen, sowie das Nähere zum Datenumfang, zu den Datenübermittlungen, zum Pseudonymisierungsverfahren, zur ausnahmsweisen Bereitstellung pseudonymisierter Daten und zur Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen zu regeln.