Medizinische Forschungsprojekte können sich von der Arbeitsgruppe Datenschutz bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten beraten lassen. Die Beratung beruht auf dem Datenschutz-Leitfaden der TMF. Die darin beschriebenen generischen Konzepte sind von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder im März 2014 als Basis für die Ausarbeitung konkreter Datenschutzkonzepte für medizinische Forschungsprojekte empfohlen worden.
Aufgrund der großen Nachfrage, die mit den Ressourcen der Arbeitsgruppe nicht mehr zu decken ist, steht das vollständige Beratungsangebot ab Ende 2017 nur noch für TMF-Mitglieder zur Verfügung. Nicht-Mitglieder können je nach zeitlicher Verfügbarkeit ihre Projekte und Konzepte weiterhin in den regulären Arbeitsgruppensitzungen vorstellen und erhalten im Nachgang das ausführliche Protokoll zur weiteren Verwendung.
Zum Abschluss des vollständigen Beratungsverfahrens können die Projekte ein Votum der Arbeitsgruppe erhalten, das die gesetzlich geforderte Vorabprüfung der Datenschutzkonzepte unterstützt.
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