Stellungnahme

TMF gibt Stel­lung­nah­me zur Pe­ters­ber­ger Er­klä­rung ab

Im Fokus der Petersberger Erklärung steht die datenschutzkonforme Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung

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Die Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) hat eine Stellungnahme zur Petersberger Erklärung abgegeben.

Die Petersberger Erklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom November 2022 fordert von den nationalen Gesetzgebern einen bundeslandübergreifend einheitlichen Rechtsrahmen für die medizinische Forschung, der insbesondere auch Möglichkeiten jenseits einer einwilligungsbasierten Forschung schafft.

Die TMF vermisst in der Petersberger Erklärung allerdings eine klare Darstellung der Grenzen des Einsatzes der einwilligungsbasierten medizinischen Forschung. Dies erscheint notwendig, um später im konkreten Fall begründen zu können, dass Forschung sich auch auf alternative Erlaubnisnormen stützen kann. Zudem fehlt ein Hinweis auf die Notwendigkeit der Harmonisierung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer informierten Einwilligung auf nationaler Ebene. Einschränkungen gegenüber der DSGVO sollten aus Sicht der TMF insbesondere aus landesrechtlichen Regelungen entfernt werden.

Die in der Erklärung geforderten Erlaubnisnormen sollen aus Sicht der Behörden auf Forschung im Gemeinwohlinteresse beschränkt werden und der Gesetzgeber wird aufgefordert, hierfür klare Kriterien zu formulieren. Die TMF bezweifelt, dass eine solche Einschränkung der Gewährung des Grundrechts der Forschungsfreiheit gerecht wird und dass die in der EU-Datenschutzgrundverordnung angelegte Privilegierung „wissenschaftlicher Forschungs-zwecke“ auf nationaler Ebene eine so einschränkende Definition zulässt.

Lesen Sie jetzt die gesamte Stellungnahme der TMF.