(Letzte Aktualisierung: 27.05.14)
V010-02 BMB-EUCoop
Rechtliche Grundlagen einer EU-weiten BMB-Kooperation
[TMF-Projekt | abgeschlossen] Immer häufiger wirken die Forschungsverbünde an europäischen
Kooperationsprojekten mit. Damit gelten für die hier aufgebauten
Infrastrukturen neue Rahmenbedingungen, nicht zuletzt für die in den
Netzen etablierten Biobanken. Um neu entstehende Fragen zu beantworten, hat das Kompetenznetz Angeborene
Herzfehler zusammen mit anderen Verbünden das Projekt „BMB EUCoop“
initiiert, das Ende 2006 mit einem Workshop gestartet war.
Immer häufiger wirken die Forschungsverbünde an europäischen Kooperationsprojekten mit. Damit gelten für die hier aufgebauten Infrastrukturen neue Rahmenbedingungen, nicht zuletzt für die in den Netzen etablierten Biobanken. So stellten sich beispielsweise für das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler durch die Kooperation im europäischen HeartRepair-Verbund (www.heartrepair.eu) neue Fragen: Können Proben aus einer deutschen Biobank an einen europäischen Kooperationspartner geschickt werden? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein? Gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für Partner in unterschiedlichen Ländern?
Um diese Fragen zu beantworten, hat das Kompetenznetz Angeborene Herzfehler zusammen mit anderen Verbünden das Projekt „BMB EUCoop“ initiiert, das Ende 2006 mit einem Workshop gestartet war. Auf Basis einer Bestandserhebung der Anwendungsfälle und aus pragmatischen Erwägungen heraus wurde entschieden, zunächst nur die Situation für die Weitergabe von Proben deutscher Biobanken in die Schweiz, nach Österreich, Holland oder England zu beleuchten. Für diese Fälle soll umfassend dargestellt werden, welche Eigentums-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte durch ausländisches Recht berührt, gewahrt oder in Frage gestellt werden. Auch die damit zusammenhängenden ethischen Positionen werden geprüft.
Daneben wollen die Projektverantwortlichen auch exemplarisch klären, welche eigentums- und verwertungsrechtlichen Konsequenzen sich aus der Weitergabe von Proben und Daten über nationale Grenzen hinweg ergeben. Werden relevante Unterschiede in den rechtlichen oder ethischen Rahmenbedingungen der untersuchten Länder identifiziert, sollen im Projekt ergänzend praktische Vorschläge zur vertraglichen Absicherung deutscher Biobanken und der Rechte der Spender erarbeitet werden.
Die Gutachten wurden von ausgewiesenen Experten erstellt und einem finalen Reviewing unterzogen. Die Zusammenfassungen der Gutachten, sämtliche Mustertexte und der Abschlussbericht stehen zum Download zur Verfügung.
Projektzeitraum
2007 – 2009
Verbrauchte Mittel
141.985 €
Projektleitung
Dr. Ulrike Bauer
Kompetenznetz Angeborene Herzfehler
Deutsches Herzzentrum Berlin
Tel.: 0 30 / 4 50 57 67 72
E-Mail

